Stadtgliederung
Das Stadtgebiet Aulendorfs besteht aus der Kernstadt und den im Rahmen der Gemeindereform der 1970er Jahre eingegliederten Gemeinden Blönried, Zollenreute und Tannhausen.
Diese drei Stadtteile bzw. Stadtbezirke sind zugleich Ortschaften im Sinne von §§ 67 ff. der Gemeindeordnung, das heißt, sie haben jeweils einen von den Wahlberechtigten bei jeder Kommunalwahl direkt zu wählenden Ortschaftsrat, mit einem Ortsvorsteher als Vorsitzenden. Die Zahl der Ortschaftsräte beträgt in allen Ortschaften neun.
Zum 1. Januar 2006 wurden die Ortschaftsverwaltungen in allen drei Teilorten aufgelöst.
Zu einigen Stadtteilen gehören weitere räumlich getrennte Wohnplätze mit eigenem Namen, die oft sehr wenige Einwohner haben oder Wohngebiete mit eigenem Namen, deren Bezeichnung sich im Laufe der Bebauung ergeben haben und deren Grenzen dann meist nicht genau festgelegt sind. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Gebiete:
•zu Blönried: Steinenbach, Münchenreute, Halderhof, Lohren
•zu Zollenreute: Rugetsweiler, Schindelbach, Esbach, Vogelsang, Vogelplatz, Poppenmaier, Multer, Röschen, Röhren, Wallenreute, Unterrauhen, Siegelhof
•zu Tannhausen: Tannweiler, Haslach, Tiergarten, Geblisberg, Spiegler, Lippertsweiler, Allgaierhof
Ebisweiler, Laubbronnen, Steegen und Blumenau gehören direkt zu Aulendorf.
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