Stadtgliederung
Zu Beilstein gehört außer Beilstein selbst noch der Stadtteil Hohenbeilstein sowie der Stadtteil (ehemals selbstständige Gemeinde) Schmidhausen. Etzlenswenden, Farnersberg und Stocksberg sind zu Beilstein gehörige Weiler und ehemalige Teilgemeinden, die zum 1. April 1931 als solche aufgehoben wurden. Nicht zu Beilstein (sondern zur Nachbarstadt Löwenstein) gehört die Kuppe des 538,9 m hohen Stocksberg mit dem Stocksberger Jagdhaus, anders als der gleichnamige Weiler an seinem Nord- und Osthang. Ebenfalls zu Beilstein gehören der Weiler Söhlbach, der Hof Obere Öhlmühle und die Wohnplätze Steinberg und Untere Ölmühle. Zu Schmidhausen gehören die Weiler Billensbach, Gagernberg, Jettenbach, Kaisersbach, Klingen und Maad sowie die Wohnplätze Am Mühlberg und Neumühle. Der abgegangene, also nicht mehr bestehende Ort Herlenweiler befand sich auf Markung Schmidhausen.Zusätzliche Quelle für den Abschnitt Stadtgliederung:
Das Land Baden-Württemberg. Amtliche Beschreibung nach Kreisen und Gemeinden. Band IV: Regierungsbezirk Stuttgart, Regionalverbände Franken und Ostwürttemberg. Kohlhammer, Stuttgart 1980, ISBN 3-17-005708-1. S. 95–97 sowie Nachtrag in Bd. VIII, Stuttgart 1983, ISBN 3-17-008113-6, S. 661
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