Geschichte
Im Jahre 721 wird Blankenheim als "blancio" erstmals in einer Urkunde erwähnt. In Eifler Mundart nennt man die Gemeinde heute auch "Blangem". Als Folge des Frieden von Lunéville fiel Blankenheim wie die gesamten linken Rheinlande 1801 an Frankreich und gelangte erst 1815, durch die Abtretung an Preussen, wieder in deutsche Hände. Graf Sternberg-Manderscheid erhielt im Reichsdeputationshauptschluss 1803 für den Verlust von Blankenheim, Jünkerath, Gerolstein und Dollendorf als Entschädigung u.a. die Güter der vormaligen Klöster Weissenau und Schussenried in Oberschwaben zugesprochen.
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