Geschichte
Böbrach gehörte zum Rentamt Straubing und zum Landgericht Viechtach im Kurfürstentum Bayern. Die gerichtlichen Zuständigkeiten waren hier zwischen dem Landgericht Viechtach und dem Landgericht Linden aufgeteilt. Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die heutige Gemeinde.
Basierend auf dem Artikel Böbrach der freien Enzyklopädie Wikipedia unter der GNU Free Documentation License.
Quelle | Autoren und Artikelversionen