Politik
Mit dem Stadtrecht 1919 wurde in Bottrop die Bürgermeistereiverfassung mit einem Bürgermeister an der Spitze eingeführt. Seit der Kreisfreiheit 1921 trägt dieser den Titel "Oberbürgermeister". Während der Zeit der Nationalsozialisten wurde der Oberbürgermeister von der NSDAP bestimmt. Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte die Militärregierung der Britischen Besatzungszone einen neuen Oberbürgermeister ein. Des Weiteren wurde 1946 eine Kommunalverfassung nach britischem Vorbild installiert. Danach gab es einen gewählten "Rat der Stadt", dessen Mitglieder man als "Stadtverordnete" bezeichnet. Der Rat wählte anfangs aus seiner Mitte den Oberbürgermeister als Vorsitzenden und Repräsentanten der Stadt, welcher ehrenamtlich tätig war. Des Weiteren wählte der Rat ab 1946 ebenfalls einen hauptamtlichen Oberstadtdirektor als Leiter der Stadtverwaltung. 1995 wurde die Doppelspitze in der Stadtverwaltung abgeschafft. Seither gibt es nur noch den hauptamtlichen Oberbürgermeister. Dieser ist zugleich Vorsitzender des Rates und Leiter der Stadtverwaltung. Die erste Direktwahl eines Oberbürgermeisters wurde 1999 erstmals durchgeführt. Seit 2004 ist Peter Noetzel (in der Stichwahl mit 54,4% gewählt) in diesem Amt. Die Stadt hatte am 31. Dezember 2002 138 Mio. € Schulden.
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