Politik
Die Volksvertretung der Stadtgemeinde Bremen wird als Stadtbürgerschaft bezeichnet. Die Abgeordneten der Stadtbürgerschaft sind zugleich auch Mitglieder des Parlaments des Landes Bremen, der Bremer Bürgerschaft. Die Bürger der Stadt Bremen wählen alle vier Jahre die Abgeordneten der Stadtbürgerschaft und der Bürgerschaft über die gleiche Wahlliste. Unterschiede in der Zusammensetzung von Stadtbürgerschaft und Bürgerschaft ergeben sich nur aus dem Kommunalwahlrecht für Bürger der Europäischen Union und daraus, dass die Bürgerschaft auch 16 Abgeordnete aus Bremerhaven umfasst.
An der Spitze der Stadt und Landesverwaltung steht die Bremer Landesregierung, der Senat. Präsident des Senats und Bürgermeister ist seit dem 8. November 2005 Jens Böhrnsen (SPD). Auch der Stellvertreter des Präsidenten des Senats wird als Bürgermeister bezeichnet. Dem Bremer Senat als Landesregierung gehören gegenwärtig sieben Mitglieder (5 SPD, 2 Bündnis 90/Die Grünen) an.
Die Mitglieder des Senats (Senatoren) sind sowohl den Ministern der Flächenländer wie auch den Dezernenten anderer Großstädte vergleichbar. Sie leiten für das Land ihre Landesbehörden und für die Stadt Bremen die ihrem Fachbereich zugehörigen kommunalen Behörden.
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