Politik
Nach der Stadtgründung Buchhorns war ein vom Landvogt eingesetzter Ammann Verwalter der Stadt. Er war zuständig für Politik und Rechtsprechung und lud zu seinen Versammlungen Zeugen aus reicheren Familien ein, die eine Art Stadtrat bildeten. Das Volk musste die Urteile und Entscheidungen bestätigen. Doch schon bald nach dem Brandunglück von 1345 begannen die zugewanderten Handwerker ihren Einfluss auf die Politik zu erweitern. 1397 wurde der erste Bürgermeister eingesetzt, der als neues Stadtoberhaupt nicht vom König bestätigt werden musste.
In Buchhorn wurde die Verfassung von vier Zünften, den Schmieden, den Rebleuten, den Bäckern und Metzgern, ausgearbeitet. Dieser Verfassung nach gab es einen kleinen Rat mit 14 und einen großen Rat mit zusätzlichen 16 Personen. Diese wurden am 21. Dezember gewählt und teilten die 40 verschiedenen Posten, wie den Bürgermeister, den obersten Zunftmeister oder den Kassenverwalter, auf. Die Inhaber verrichteten ihre Posten ehrenamtlich und neben ihrem normalen Beruf her. Der Rat hatte unbeschränkte Befugnisse und befasste sich beinahe täglich auch mit den kleinsten Delikten, wie Beleidigungen oder Übertretung der Zunftordnung. Im Riedlewald befand sich der Galgen, an dem selten einmal ein Todesurteil vollstreckt wurde.
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