Politik
Die Gemeinde hat eine Gemeindeversammlung, anstelle einer Gemeindevertretung, dieser gehören alle Einwohner der Gemeinde an, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt nach § 54 der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung für alle Gemeinden mit weniger als 70 Einwohnern. Die Gemeinde kommt jährlich zwei bis drei Mal zusammen, um kommunale Angelegenheiten zu beraten.
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