Geschichte
Dieterskirchen wurde erstmals im Jahr 1301 als "Dietholtschirchen" urkundlich erwähnt. Der Ort gehörte zum Kurfürstentum Bayern und war Sitz einer geschlossenen Hofmark der Freiherren Horneck von Hornberg. Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die heutige Gemeinde.
Basierend auf dem Artikel Dieterskirchen der freien Enzyklopädie Wikipedia unter der GNU Free Documentation License.
Quelle | Autoren und Artikelversionen