Geschichte
Feldkirchen gehörte zum Rentamt Landshut und zum Landgericht Dingolfing des Kurfürstentums Bayern. Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die heutige Gemeinde. In den Jahren 1986 bis 1997 wurde eine Dorferneuerung durchgeführt.
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