Geschichte
Floß war Teil eines staufischen Reichsguts und erhielt 1421 von seinen beiden Landesherren, Markgraf Friedrich von Brandenburg und Pfalzgraf Johann, ein neues Marktprivileg. Seit 1438/49 war die Herrschaft über Floß dann in wittelsbachischer Hand. Es gehörte später zum 1777 zu Bayern gekommenen wittelsbachischen Herzogtum Neuburg-Sulzbach und besaß später ein Marktgericht mit magistratischen Eigenrechten.
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