Geschichte
Die erste urkundliche Erwähnung Frei-Weinheims datiert aus dem Jahre 772. Ein gewisser Hrodolt schenkte in diesem Jahre sein Eigentum in Wihinheim dem Kloster Fulda.
Frei-Weinheim besaß einen Kran. Das Recht diesen Kran für die Schifffahrt und den Handel auf dem Rheinstrome zu unterhalten, war den Städten Mainz und Bingen, die ebenfalls das Kranrecht besaßen, ein Dorn im Auge. Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz setzte sich zwar für das Recht des Ortes auf einen Kran ein, jedoch konnte er sich auf Dauer nicht halten und wurde abgerissen.
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