Politik
Da weniger als 70 Einwohner in der Gemeinde leben, hat sie laut § 54 der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung keine gewählte Gemeindevertretung, sondern eine Gemeindeversammlung, an der alle wahlberechtigten Einwohner teilnehmen.
Basierend auf dem Artikel Friedrichsgraben der freien Enzyklopädie Wikipedia unter der GNU Free Documentation License.
Quelle | Autoren und Artikelversionen