Geschichte
Gostritz wurde 1342 erstmals als Gostericz erwähnt, geht namentlich auf die Lokatorzuordnung zurück und bedeutet Leute des Goster. Ursprünglich im Besitz der Familie von Dohna, ging es durch seine Nähe zu Leubnitz in die Flur des Kloster Altzella über.
Die verwaltungsrechtliche Nähe zu Leubnitz-Neuostra erhielt sich nach der Säkularisierung bis zur Eingemeindung nach Dresden im Jahr 1921.
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