Geschichte
Grainau wurde erstmals im Jahre 1305 im Freisinger Urbar (Grund- und Besitzbuch) als "Gruenawe" genannt, was viel wie "grüne Aue" bedeutet. Der Ort besteht aus zwei Dorfschaften: Ober- und Untergrainau. Beide Dorfschaften gehörten zum Untergericht Garmisch der zum Hochstift Freising zählenden ehemaligen Grafschaft Werdenfels. Seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gehören die Orte zu Bayern. 1937 erfolgte die Zusammenlegung zur Gemeinde Grainau.
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