Stadtgliederung
Zur Stadt Haiterbach gehören die ehemaligen bis in die 1970er Jahre selbstständigen Gemeinden Beihingen, Oberschwandorf und Unterschwandorf. Zur ehemaligen Gemeinde Beihingen gehören das Dorf Beihingen und das Gehöft Gründelhof. Zur Stadt Haiterbach in den Grenzen von 1971 gehören die Stadt Haiterbach und der Weiler Altnuifra. Zur ehemaligen Gemeinden Oberschwandorf gehört das Dorf Oberschwandorf. Zur ehemaligen Gemeinde Unterschwandorf gehören das Dorf Unterschwandorf und das Schloß Unterschwandorf.
In der Stadt Haiterbach im Gebietsstand von 1971 liegt die Wüstung Utenweiler.
In den ehemaligen Gemeinden Beihingen, Oberschwandorf und Unterschwandorf sind Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung mit jeweils eigenem Ortschaftsrat und Ortsvorsteher als dessen Vorsitzender eingerichtet.
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