Geschichte
Das Dorf wird erstmals im Jahr 994 als Heripirgachiricha urkundlich erwähnt. Seit 1260 war Hirnkirchen Sitz einer geschlossenen Hofmark im Besitz der Auer. Im Jahr 1565 erwirbt die Herrschaft Au die Hofmark und die zugehörigen Güter vom damaligen Besitzer Sebastian von Kreitt zu Straß und Velden.
Im Zuge der Gemeindebildung nach dem Zweiten Gemeindeedikt entstand aus dem Patrimonialgericht Hirnkirchen 1818 eine selbständige Landgemeinde. Zur Gemeinde gehörten neben dem Kirchdorf auch die Ortsteile Kranzberg und Grubanger. Erst im 19. Jahrhundert entstand im Gemeindegebiet die Einöde Neuhub.
Mit der Gemeindegebietsreform verlor Hirnkirchen 1971 den Status einer selbständigen Gemeinde und wurde zunächst nach Abens eingegliedert. Nach Auflösung der Gemeinde Abens wurde Hirnkirchen 1978 Ortsteil von Au i. d. Hallertau.
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