Geschichte
Die erste urkundliche Erwähnung erfolgte im Jahr 1030 unter der Bezeichnung Hugolvingen. Im Jahre 1332 ging Huglfing vom Hochstift Augsburg in das Eigentum von Kloster Ettal über. Bis zur Säkularisation im Jahre 1803 gehörten zwei Drittel der Anwesen dem Kloster Ettal. Das ehemals reichsunmittelbare Kloster teilte sich die gerichtliche Zuständigkeit mit dem bayerischen Landgericht Weilheim und auch das Kloster Polling besaß hier einen Edelsitz. Huglfing wurde dann im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern 1818 eine selbständige politische Gemeinde. Die Gemeinde Huglfing gehört seit 1978 der Verwaltungsgemeinschaft Huglfing an.
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