Geschichte
Die erstmalige urkundliche Erwähnung der Ortschaft Hunding erfolgte im Jahr 1251. Hunding gehörte zum Rentamt Straubing und zum Landgericht Hengersberg des Kurfürstentums Bayern. Größter Grundherr war bis zur Säkularisation 1803 das Kloster Niederalteich. Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die heutige Gemeinde.
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