Geschichte
Als Folge des Friedens von Lunéville fiel Jünkerath wie die gesamten linken Rheinlande 1801 an Frankreich und gelangte 1815 durch Abtretung an Preußen. Graf Sternberg-Manderscheid als Landesherr erhielt im Reichsdeputationshauptschluss 1803 für den Verlust von Blankenheim, Jünkerath, Gerolstein und Dollendorf als Entschädigung u. a. die Güter der vormaligen Klöster Weissenau und Schussenried in Oberschwaben zugesprochen.
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