Geschichte
Kulmain gehörte zum Rentamt Amberg und zum Landgericht Waldeck des Kurfürstentums Bayern. In Kulmain existierten zwei Landsassengüter mit einer Jurisdiktion wie bei offenen Hofmarken: Kulmain an der Kirche der Freiherren von Gobel sowie Kulmain am Weiher der Freiherren von Ponzelin. Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die heutige politische Gemeinde.
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