Geschichte
Landsweiler gehörte laut einer Urkunde von 1614 zusammen mit Lebach und Niedersaubach zu einer sogenannten Vierherrschaft. Jeweils zwei Siebtel Anteile der Rechte auf Marktbetreibung und Abgaben hielten Kurtrier, das Herzogtum Lothringen (ab 1787 dann das Herzogtum Zweibrücken) und die Herren von Hagen. Ein Siebtel gehörte der Äbtissin von Fraulautern.
1974 wurde die zuvor selbständige Gemeinde Landsweiler zusammen mit Aschbach, Dörsdorf, Eidenborn, Falscheid, Gresaubach, Knorscheid, Niedersaubach, Steinbach und Thalexweiler im Zuge der Gemeinedeform nach Lebach eingemeindet.
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