Geschichte
Das Zehntgericht Mömbris gehörte bis 1748 mit den Zehntgerichten Alzenau, Hörstein und dem Freigericht zur Markgenossenschaft Wilmundsheim vor der Hart (Alzenau). Die freien Märker versammelten sich jedes Jahr in Alzenau, um den Landrichter und die Förster zu wählen und wichtige Entscheidungen zu treffen.
Die Zehntgerichte waren ursprünglich reichsunmittelbar. Den Vorsitz führte der auf ein Jahr gewählte Zehntgraf. Jedes Dorf stellte, entsprechend der Anzahl seiner Freien, Schöffen, die das Recht zu finden hatten. Im Jahre 1500 verloren die Zehntgerichte ihre Reichsunmittelbarkeit und ihre Privilegien. Die kirchliche Jurisdiktion übte fortan das Erzbistum Mainz aus.
Mömbris wurde laut Reichsdeputationshauptschluss 1803 ein Teil des neugebildeten Fürstentums Aschaffenburg des Fürstprimas von Dalberg, mit welchem es 1814 (damals ein Departement des Großherzogtums Frankfurt) schließlich an Bayern gefallen ist.
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