Politik
Bis zur Eingemeindung verfügte die Gemeinde über eine Gemeindeversammlung, anstelle einer Gemeindevertretung, dieser gehörten alle Einwohner der Gemeinde an. Dies gilt nach §54 der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung für alle Gemeinden mit weniger als 70 Einwohnern.
Die Gemeinde Moordorf führte kein Wappen.
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