Geschichte
Die früheste urkundlich bekannte Erwähnung des Ortes Neukirchen datiert von 1301; 1377 wurden der Gemeinde die Marktrechte durch Herzog Albrecht von Bayern verliehen. Neukirchen bei Hl. Blut war Pflegamt und gehörte zum Rentamt Straubing des Kurfürstentums Bayern. Neukirchen besaß ein Marktgericht mit magistratischen Eigenrechten. Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die heutige Gemeinde.
Die Ortschaft Walching, ehemals außerhalb Neukirchens gelegen, wurde bereits in den 1950er Jahren eingemeindet; sie ist von Neukirchen durch eine Anhöhe getrennt, die ehemals die „Fleischbank“ genannt wurde, da dort der allwöchentliche Schlachtermarkt stattfand. Dies ist jedoch inzwischen weitgehend in Vergessenheit geraten, und die Einheimischen unterscheiden nur noch zwischen dem "oberen" (Neukirchen) und dem "unteren" Markt (Walching), wobei die Bezeichnung Markt an die ehemaligen Marktrechte erinnert.
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