Geschichte
Niederbergkirchen wurde in den "Notitia Arnonis" des Salzburger Erzbischofs Arno im Jahre 788 n. Chr. erstmals urkundlich erwähnt. Das Zisterzienserkloster in Raitenhaslach war bis zur Säkularisatin der größte Grundbesitzer im Gemeindebereich. Der Ort gehörte zum Rentamt Landshut und zum Landgericht Neumarkt des Kurfürstentums Bayern. Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die Gemeinde Niederbergkirchen. Am 1. Mai 1978 erfolgte die Zusammenlegung der Gemeinden Niederbergkirchen und Oberhofen.
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