Geschichte
Die erste urkundliche Erwähnung des Ortes findet sich in den Urkunden des trierischen Erzbischofs Rutbert (†956). In der Feudalzeit gehörte Retterath zur Grafschaft Virneburg im Kurfürstentum Trier. 1809 hatte der Ort zusammen mit Arbach und Salcherath eine eigene Gemarkung. Unter preußischer Verwaltung war Retterath Gemeinde in der Bürgermeisterei Kelberg, Kreis Adenau. Im Zuge der Verwaltungsreform 1970 wurde der Ort zusammen mit anderen Orten des Amtes Kelberg dem Landkreis Daun (heute Landkreis Vulkaneifel) zugeordnet.
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