Stadtgliederung
Das Stadtgebiet Rostocks ist in 31 Ortsteile gegliedert. Mehrere Ortsteile sind insgesamt in acht Ortsamtsbereiche zusammen gefasst, für die jeweils ein Ortsamt zuständig ist. Hier werden Einwohnerangelegenheiten (z. B. Meldungen) bearbeitet.
Alle Ortsteile der Stadt sind zu insgesamt 19 Ortsteilvertretungen zusammen gefasst. Diese Gremien heißen Ortsbeiräte und werden von der Bürgerschaft der Stadt Rostock nach jeder Kommunalwahl neu bestimmt. Ihre Mitgliederzahl schwankt je nach Größe ihres Zuständigkeitsbereichs zwischen 9 und 13. Die Ortsbeiräte sind zu wichtigen Angelegenheiten in ihren Ortsteilen zu hören und sind vor allem beratend tätig. Eine endgültige Entscheidungskompetenz hat jedoch nur die Bürgerschaft der Gesamtstadt.