Saarwellingen
Ursprünglich war die Herrschaft Saarwellingen Eigengut verschiedener Herren. Im 13. Jahrhundert war der Bann Saarwellingen im wesentlichen Lehen der Grafschaft Saarbrücken und zu einem geringeren Teil lothringisches Lehen. Erst 1621 trat Lothringen seine Rechte an Nassau-Saarbrücken ab. Belehnt waren die Edelherren von Saarbrücken in den Linien Ettendorf und Dagstuhl. Nach dem Aussterben der Familie fiel Saarwellingen Mitte des 14. Jahrhunderts ebenso wie die Herrschaft Dagstuhl an die Familien der 4 Töchter des letzten Besitzers.
Im 16. Jahrhundert besaßen der Graf von Nassau-Saarbrücken nach Einzug der Lehen zweier dieser Familien die Hälfte und die Grafen von Kriechingen (heute Créhange/Moselle) und die Herren von Rollingen (heute Raville/Moselle) je ein Viertel des Ortes Saarwellingen. Der Rollinger Anteil fiel 1550 durch Heirat an die Kriechinger, die 1659 auch den Anteil von Saarbrücken als Erfüllung von gegen die Grafen von Saarbrücken bestehenden Schulden erwarben und Saarwellingen als freie Rechsherrschaft führten.
1689 kam die Herrschaft durch Heirat an die Grafen von Ostfriesland und ebenso 1726 an die Grafen von Wied-Runkel, bei denen sie bis zur Auflösung des Alten Reiches verblieb.
Verwaltet wurde die Herrschaft Saarwellingen von einem Amt in Saarwellingen.
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