Geschichte
Schon seit dem neunten Jahrhundert gibt es eine ständige Verbindung über den Main, da das Seligenstädter Kloster das Recht hatte, Personen und Güter auf die andere Mainseite zu befördern. Gegen Geld oder Naturalien wurde dieses Recht weitergegeben, woraus sich die „Fährgerechtigkeit“ entwickelte. Diese „Fährgerechtigkeit“ blieb meist viele Jahre im Besitz einer Familie und konnte weitervererbt werden. Als 1803 das Kloster aufgelöst wurde, ging das Fährrecht auf das Großherzogtum Hessen über. Im Jahr 1868 übernahm die Stadt Seligenstadt alle Rechte und Privilegien zur Mainfahrt von den damaligen Fährleuten. Die Stadt verpachtete damals das Fährrecht an den Höchstbietenden. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg übernahm die Stadt die Fähre wieder.
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