Geschichte
Tünzhausen war bis in das 19. Jahrhundert landgerichtsunmittelbarer Ort im Landgericht Kranzberg und Sitz einer Hauptmannschaft.
Nach dem Ersten Gemeindeedikt wurde Tünzhausen 1808 einer von 29 Steuerdistrikten des Landgerichts Freising. Im Zuge der Gemeindebildung nach dem Zweiten Gemeindeedikt 1818 wurde Tünzhausen zusammen mit den Ortsteilen Göttschlag, Kreuth, Schnotting und Schönbichl eine politische selbständige Landgemeinde.
Bei der kommunalen Neuordnung Bayerns verlor Tünzhausen 1972 diesen Status. Die Gemeindeteile Göttschlag, Kreuth und Tünzhausen wurden nach Allershausen eingemeindet, der Gemeindeteil Schnotting nach Kirchdorf an der Amper, der Gemeindeteil Schönbichl nach Kranzberg.
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