Geschichte
Die erste urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahr 1406. Dieser Eintrag geht auf das Urkundenbuch des Klosters Dobrilugk zurück und weist die Gemeinde als Besitz der Herren von Köckeritz aus.
1425 erfolgte ein Verkauf an die Herren von Pflug auf Frauenhain (eine heutige sächsische Nachbargemeinde).
Durch den Kurfürst von Sachsen erfolgte 1560 die Übernahme.
Durch den Wiener Kongress von 1815 erfolgte eine Abtrennung von Sachsen und die Angliederung an das Königreich Preußen.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Existenz der Deutschen Demokratischen Republik gehörte Wainsdorf zum Bezirk Cottbus.
Nach der Wiedervereinigung an die Bundesrepublik Deutschland und einer darauf folgenden Gemeindegebietsreform wurde die Gemeinde Wainsdorf Teil des Amtes Röderland.
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