Geschichte
Beckendorf, das heutige Weiherhammer, gehörte zum wittelsbachischen Herzogtum Neuburg-Sulzbach und dessen Gericht Weiden; seit 1777 war das Gebiet Teil des Kurfürstentums Bayern. Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand mit dem Gemeindeedikt von 1818 die Gemeinde Etzenricht, der Beckendorf eingegliedert wurde. 1934 wurde Beckendorf nach dem seit 1717 am Ort ansässigen Hüttenwerk in Weiherhammer umbenannt und erhielt 1952 kommunale Selbständigkeit. 1972 wurden die Marktgemeinde Kaltenbrunn sowie die Ortschaften Dürnast und Trippach nach Weiherhammer eingegliedert.
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