Geschichte
Die erste bekannte urkundliche Erwähnung des Ortes ist auf das Jahr 1137 datiert. Allerdings ist anzunehmen das der Ort schon früher erwähnt wurde, da ein Rechtsbuch aus dem 13. Jahrhundert darauf verweißt das der Magdeburger Erzbischof Engelhardt (1051–1063 im Amt) „cen huve von greue Hoyer von Mansvelt zu groten Welle erworben“ hat.
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