Geschichte
Wiegboldsbur zählt zu den ältesten Gemeinwesen Ostfrieslands. Bereits im Abteiregister des Klosters Werden ist der Namen Wiboldesholte verzeichnet. Urkundlich sind weitere alte Bezeichnungen nachgewiesen: Wilboldeswolde, Wibolduskeriken, Wibbodeshoff, Wiboldeshoff und Wibaldinga. Auf einem Taufgefäß der Kirche aus dem Jahr 1496 findet man den Namen Wibelsburen.
Im Brokmerbrief, dem im 13. Jahrhundert niedergeschriebenen Gesetzbuch der Brocmanni, d. h. der Einwohner des bis zum Ende des 12. Jahrhunderts urbargemachten Siedlungsgebietes westlich von Aurich, steht in der 218ten Küre: „Die Brokmänner erheben dies zum Gesetz, daß kein gedungenes Gefolge innerhalb des Wigboldsburer Kirchspiels sein darf bei Strafe von acht Mark und bei Verlust des Hauses.“ Das Verbot, „gedungenes Gefolge“ (Söldner) zu haben, spricht dafür, dass es sich bei dem Wiegboldsburer Kirchspiel um einen Ort handelte, der unter besonderem Schutz stand. Man darf daher davon ausgehen, dass sich in Wiegboldsbur die Gerichtsstätte des Brokmerlandes befand. Da sich solche Stätten fast immer bei Kirchen befanden, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, das in unmittelbarer Nähe der Kirche Recht für die Bewohner des Brokmerlandes gesprochen wurde. Bis heute existiert an der Kirchenmauer noch ein Halseisen des Prangers.
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