Politik
Mit weniger als 70 Einwohnern hat Witsum nach § 54 der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung keine Gemeindevertretung, sondern eine Gemeindeversammlung, an der alle wahlberechtigten Einwohner teilnehmen können.
Basierend auf dem Artikel Witsum der freien Enzyklopädie Wikipedia unter der GNU Free Documentation License.
Quelle | Autoren und Artikelversionen