Politik
An die Spitze der jungen „Stadt des KdF-Wagens“ wurde gemäß Verordnung des Oberpräsidenten der Regierung zu Lüneburg Nr. 145 vom 22. Juni 1938 mit Wirkung vom 1. Juli 1938 Regierungsassessor Dr. Karl Bock als kommissarischer Bürgermeister bestimmt. Auch seine Nachfolger wurden von der Regierung eingesetzt.
Im Jahr 1946 führte die Militärregierung der Britischen Besatzungszone die Kommunalverfassung nach britischem Vorbild ein. Danach gab es einen vom Volk gewählten Rat. Dieser wählte aus seiner Mitte den Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister als Vorsitzenden und Repräsentant der Stadt, welcher ehrenamtlich tätig war. Daneben gab es ab 1946 einen ebenfalls vom Rat gewählten hauptamtlichen Stadtdirektor bzw. Oberstadtdirektor als Leiter der Stadtverwaltung. 2001 wurde in Wolfsburg die Doppelspitze in der Stadtverwaltung aufgegeben. Seither gibt es nur noch den hauptamtlichen Oberbürgermeister. Dieser ist Leiter der Stadtverwaltung und Repräsentant der Stadt. Er wird seit 2001 direkt vom Volk gewählt. Es gibt jedoch weiterhin einen eigenen Vorsitzenden des Rates, der nach jeder Kommunalwahl bei der konstituierenden Sitzung des Rates aus dessen Mitte gewählt wird.
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