Burgebrach
Burgebrach
Burgebrach ist ein Markt im oberfränkischen Landkreis Bamberg und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach.
Geografie
Geografie
Burgebrach gilt als östliches Tor zum Steigerwald an der Einmündung der Mittleren Ebrach in die Rauhe Ebrach. Es befindet sich an der Bundesstraße 22 auf halbem Weg zwischen Bamberg und Ebrach.
Geschichte
Geschichte
Die erste Bezeichnung des Ortes im Jahre 1023 war
Urbs Ebraha. Kaiser Heinrich II. schenkte ihn dem Bistum Würzburg, das Burgebrach 1377 an das Hochstift Bamberg verkaufte. Burgebrach war Urpfarrei für über 40 Orte der Umgebung. Das Marktrecht erhielt es am 21. August 1472 durch den Bamberger Bischof Georg von Schaumburg.
1499 mussten auf Verlangen des Bischofs drei Wehrtürme errichtet werden, dafür erließ er dem Ort die Steuern. Mauern wurden nicht benötigt, da die sumpfigen Wiesen und die beiden Ebracharme lange Zeit feindliche Angriffe verhinderten. So blieb Burgebrach im Hussitenkrieg und im Bauernkrieg verschont. Erst 1550 wurde es von dem berüchtigten Markgrafen Albrecht Alcibiades und am 16. Februar 1632 im Dreißigjährigen Krieg durch die Schweden von Plünderungen und Brandschatzungen heimgesucht. Im Jahre 1706 mussten an die Franzosen umfangreiche Geld- und Naturalabgaben geleistet werden.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 kam der Ort vom Hochstift Bamberg zu Bayern.
Politik
Politik
Bürgermeister ist seit 1990 Georg Bogensperger (CSU), der 2008 mit 62,18 % der Stimmen wiedergewählt wurde.
Der Marktgemeinderat besteht aus 20 Mitgliedern mit folgender Sitzverteilung:
• CSU 7 (33,6 %)
• Überparteiliche Christliche Wählergemeinschaft 4 (17,9 %)
• Wählergemeinschaft Oberer Grund 3 (13,7 %)
• WG Oberköst-Hirschbrunn-Treppendorf 2 (8,9 %)
• Ampferbach-Dietendorfer Liste 1 (8,9 %)
• Christliche Wählergemeinschaft Stappenbach 1 (5,2 %)
• Wählergemeinschaft Unterneuses 1 (4,8 %)
• Wählergemeinschaft Grasmannsdorf 1 (4,7 %)
Die Gemeindesteuereinnahmen betrugen im Jahr 1999 umgerechnet 2.610.000 Euro, davon waren umgerechnet 776.000 Euro (netto) Gewerbesteuereinnahmen.
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