Gondelsheim
Gondelsheim
Gondelsheim ist eine Gemeinde im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg. Vor der baden-württembergischen Kreisreform gehörte sie zum Landkreis Bruchsal.
Geographie
Geographie
Gondelsheim liegt im westlichen Kraichgau zwischen Bruchsal und Bretten.
In dieser Region gibt es viel Hügelland und einige Baggerseen.
Der Weingartener, Untergrombacher oder Büchenauer Baggersee sind im Sommer beliebte Ausflugsziele für Familien und Jugendliche.
Geschichte
Geschichte
Gondelsheim wurde erstmals 1257 als
Gundolfesheim urkundlich erwähnt. Es gehörte bis dahin dem Zisterzienserkloster Herrenalb, das es nun im Tausch gegen andere Besitztümer an Konrad von Wiesloch abgab. Über die Grafen von Hohenberg kam es an die Grafen von Württemberg. Graf Eberhard verkaufte den Ort 1483 dann an Plicker Landschad von Steinach, den pfälzischen Hofmeister, und wurde so ein freiadliger Flecken. Ende des 16. Jahrhunderts kam Gondelsheim an die Herren von Katzenelnbogen, die es 1650 an Johann Bernhard von Mentzingen verkauften. Nachdem die Herren von Mentzingen immer höher verschuldet waren, mussten sie den – bereits verpfändeten – Besitz 1787 an das badische Herrscherhaus verkaufen.
Zunächst gehörte Gondelsheim zur badischen Grafschaft Petershausen. Es wurde 1806, als Baden zum Großherzogtum erhoben wurde, zum Sitz des neugebildeten standesherrlichen Amtes Gondelsheim im Pfinz- und Enzkreis, das jedoch bereits 1826 wieder aufgelöst wurde und im Amt Bretten aufging. Seit 1936 gehörte die Gemeinde zum Landkreis Bruchsal, der 1973 im Landkreis Karlsruhe auf
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Politik
Politik
Landtagsabgeordneter
Joachim Kößler
Sehenswürdigkeiten
Sehenswürdigkeiten
Der Gondelsheimer Schlosspark ist sehenswert. Die Douglas'schen Schlösser im historistischem Stil, der romanische Turm einer abgegangenen Wehrkirche und die Kirche im Stil des Romantizismus von Heinrich Hübsch spannen einen ungewöhnlichen, eklektizistisch anmutenden Ort auf. In den nächsten Jahren soll am Hang über dem Schloss ein neuer Park oder eine Baufläche entstehen, Uneinigkeiten zwischen Gemeindeverwaltung, dem Bürgermeister und dem Grafen des Schlosses müssen zunächst noch vollends geklärt werden.
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