Großobringen
Großobringen
Großobringen ist eine Gemeinde im Norden des Landkreises Weimarer Land und Teil der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt.
Geschichte
Geschichte
Der Ort Großobringen wurde erstmals 1270 in einer Urkunde des Klosters Heusdorf erwähnt. Im Jahr 1367 wandelt sich der Ortsname zu Grossin Oberingen.
Der mittelalterliche Grundbesitz entfiel zum überwiegenden Teil auf das Adelsgeschlecht von Obringen. Diese Familie ist von 1294 - 1353 geschichtlich nachweisbar und zählte zur Ministerialität der Grafen von Weimar-Orlamünde.
Das Rittergut besaß keine eigene Partrimonialgerichtsbarkeit und wechselte mehrmals den Besitzer. Am 2. April 1680 erwarb Friedrich Wilhelm von Harras Großobringen von Philipp Heinrich und Otto Heinrich von Eberstein. Die von Harras besaßen das Rittergut über drei Generationen. Erst nach einem lehenrechtlichen Prozess 1778 wurden sie durch den Herzog von Sachsen-Weimar und Eisenach enteignet und das Rittergut in ein herzogliches Schatullgut verwandelt.
Im Jahr 1714 wurde das Herrenhaus durch einen Brand zerstört.
Sehenswürdigkeiten
Sehenswürdigkeiten
Folgende Objekte sind nach der Denkmalliste des Kreises Weimarer Land geschützt:
• Kirche mit Kirchhof
Die spätmittelalterliche Dorfkirche stammt aus dem Jahr 1341. Sie setzt sich aus einem rechteckigen Langhaus mit polygonal geschlossenem Chor und Sakristeianbau an der Nordostecke sowie einem rechteckigem Westturm zusammen. Der Innenraum wurde 1934 grundlegend restauriert. Hierbei wurde der im Jahr 1855 eingebaute Kanzelaltar durch eine 1755 geschaffene Kanzel ersetzt, welche aus der Schloßkapelle in Schwarzburg stammt. In der Vorhalle der Kirche steht ein ursprünglich aus der Kirche in Wohlsborn stammender Flügelaltar. Eine Glocke des dreiteiligen Geläutes aus dem 14. Jahrhundert blieb erhalten.
• Friedhof Grabstätte Paul Schander
• Gehöft, Am Plan 91
• Hofmauer mit Tor und Portal, Am Plan 97
• Tor und Portal, Im Oberdorfe 78
• Tor und Portal, Im Oberdorfe 86
• 2 Inschrifttafeln von 1591, Im Oberdorfe 88
• Pfarrhof, Obere Pfarrgas
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