Guteborn
Guteborn
Guteborn (sorbisch
Wudwor) ist eine Gemeinde im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Süden des Landes Brandenburg und ist Teil des Amtes Ruhland.
Geografie
Geografie
Die Gemeinde befindet sich in der Oberlausitz, und ist ein von der Landwirtschaft geprägtes Dorf.
Geschichte
Geschichte
Der Ort ein typisches Straßenangerdorf wurde im Jahre 1349 das erste Mal schriftlich erwähnt. Zunächst gehörte der Ort zur Standesherrschaft Ruhland. Nach deren Zerfall bildete sich in Guteborn ein Erbrittergut heraus. Im Jahr 1575 wird erstmals ein Schloss erwähnt. Dieses wird im Laufe der Jahrhunderte zu einer, den Ort prägenden Schlossanlage mit einem Park ausgebaut. Am 13. November 1918 dankt auf Schloss Guteborn der König Friedrich August III. von Sachsen ab.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wird das Schloss nicht zuletzt aus ideologischen Gründen beseitigt. Die Stallgebäude des Schlosses werden fortan von einer LPG genutzt. Trotz des Abrisses blieben einige bauliche und landschaftliche Reste der Schlossanlage, wie Schmiede, Ställe, Kapelle und Teiche, erhalten. Der Ortsname Guteborn wird auf die Bezeichnung eines idyllisch gelegenen Weihers, der von einer unsichtbaren Quelle (Born) gespeist wird, zurückgeführt.
Politik
Politik
Der Rat der Gemeinde besteht aus 8 Ratsmitgliedern.
• Wählergemeinschaft Guteborn 8 Sitze
(Stand: Kommunalwahl am 26. Oktober 2003)
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