Hildesheim
Hildesheim
Hildesheim (plattdeutsch
Hilmessen) ist eine Stadt im Süden des Bundeslandes Niedersachsen. Die große selbständige Stadt, Kreisstadt und größte Stadt des gleichnamigen Landkreises ist eines der neun Oberzentren des Landes. Bis 1974 war sie eine kreisfreie Stadt. Die nächstgelegenen größeren Städte sind Hannover, ca. 30 km nordwestlich, und Salzgitter, ca. 20 km östlich von Hildesheim. Die Stadt ist katholischer Bischofssitz (Bistum Hildesheim) und Universitätsstadt.
Die Einwohnerzahl der Stadt Hildesheim überschritt 1974 durch Eingemeindung mehrerer Nachbargemeinden die Grenze von 100.000, wodurch sie zur Großstadt wurde. Mit ihren heutigen rund 103.000 Einwohnern ist sie die kleinste Großstadt des Landes Niedersachsen.
Geografie
Geografie
Hildesheim liegt an der Grenze von Innerstebergland und Hildesheimer Börde überwiegend am rechten Ufer des Flusses Innerste, einem östlichen Zufluss der Leine. Die Stadt befindet sich nördlich des Hildesheimer Walds und west-nordwestlich des Höhenzugs Vorholz. An den nordwestlichen Stadtrand grenzen die Giesener Berge.
Geschichte
Geschichte
An der Stelle, wo der uralte West-Ost-Handelsweg Hellweg (heute etwa Bundesstraße 1) die Innerste querte, bestand vermutlich schon in vorfränkischer Zeit eine Siedlung und ein Heiligtum. Allerdings ist die Behauptung, dass Hildesheim 577
Bennopolis hieß, nicht haltbar, da der Zusatz in einer Pariser Handschrift offensichtlich gefälscht ist.
Um 800 errichtete Karl der Große in Elze (damals
Aula Caesaris, kurz
Aulica genannt, etwa 19 km westlich des heutigen Hildesheim) ein Bistum für Ostfalen unter dem Patrozinium der Apostel Petrus und Paulus. Das Bistum wurde dann 815 von seinem Sohn Ludwig dem Frommen auf dem Gebiet des heutigen Hildesheim neugegründet und der Gottesmutter Maria geweiht (siehe auch Gründungssage). Unter Bischof Altfrid wurde der erste Dom errichtet. Bischof Bernward baute den Bereich um 1000 zu einer massiven Domburg aus. Im Zuge der stadtgeschichtlichen Entwicklung wurde die sich dort bildende Handwerker-, Händler- und Bürgerstadt Hildesheim in den folgenden Jahrhunderten zu einem bedeutenden Gemeinwesen. Unmittelbar neben der Altstadt entstanden im
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Politik
Politik
An der Spitze der Stadt stand anfangs der bischöfliche Stadtvogt, doch befragte die Bürgerschaft schon seit dem 12. Jahrhundert den „burgenses“ oder „Besten“, also eine Art Bürgermeister. Ein Rat ist seit 1236 nachweisbar. Dieser hatte 36 Mitglieder, von denen je 12 jährlich in der Ausübung der Verwaltung wechselten. Ab 1345 ist ein „Bürgermeister“ bezeugt. 1639 wurde die Zahl der Ratsmitglieder auf 9, ab 1703 sogar auf 6 reduziert. Mit dem Übergang der Stadt an Preußen endete der jährliche Wechsel im Rat. Bis dahin war die Verwaltung der Altstadt und der Neustadt ziemlich ähnlich. Lediglich die Zahl der Räte war unterschiedlich. 1806 wurden Alt- und Neustadt endgültig verschmolzen und die nunmehr vereinigte Stadt von einem Magistrat geleitet. Diesem gehörten ein Stadtdirektor als Leiter, 1 Polizeibürgermeister, 2 Polizeisenatoren, 1 Syndikus und 1 Großkämmerer an. Von 1808 bis 1813 galt die französisch-westfälische „Maireverfassung“. 1815 führte das Königreich Hannover eine neue Stadtverfassung mit einem administrativen und einem Justizmagistrat ein
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Stadtgliederung
Stadtgliederung
Im Stadtgebiet von Hildesheim bestehen gemäß Â§Â§ 5, 7 der Hauptsatzung der Stadt zehn Ortschaften i. S. v. § 55e NGO:
• Achtum-Uppen
• Bavenstedt (einschließlich der zum früheren Stadtgebiet gehörenden Flächen ostwärts der A7)
• Drispenstedt
• Einum
• Himmelsthür (einschließlich der zum früheren Stadtgebiet gehörenden Flächen im Bereich der Sandstraße und der Straße am Kupferstrange nördlich der B 1 und westlich der Innerste)
• Itzum
• Marienburg
• Neuhof / Hildesheimer Wald / Marienrode
• Ochtersum
• Sorsum (Hildesheim)
Mit Ausnahme der Ortschaft Marienburg haben alle Ortschaften einen Ortsrat der je nach Einwohnerzahl der Ortschaft zwischen sieben und elf Mitglieder hat und dem ein Ortsbürgermeister vorsteht. Die Ortschaft Marienburg hat dagegen lediglich einen einen Ortsvorsteher als Ansprechpartner vor Ort.
Die Einrichtung von Stadtbezirken i. S. v. § 55 NGO geht zwar aus der Hauptsatzung nich
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