Leutkirch im Allgäu
Leutkirch im Allgäu
Leutkirch im Allgäu ist eine ehemalige Freie Reichsstadt im Südosten des Bundeslandes Baden-Württemberg. Im westlichen Allgäu zwischen Memmingen und Wangen im Allgäu an der A 96 gelegen, bildet die Stadt ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Leutkirch i.A. ist (nach Einwohnerzahl) nach Ravensburg, Wangen und Weingarten die viertgrößte Stadt des Landkreises Ravensburg sowie (nach seiner Fläche von 175 km²) nach Stuttgart, Baiersbronn, Bad Wurzach und Ehingen die fünftgrößte Gemeinde im Bundesland.
Leutkirch im Allgäu ist seit dem 1. Januar 1974 Große Kreisstadt. Mit seinen Nachbargemeinden Aichstetten und Aitrach hat die Stadt Leutkirch eine Verwaltungsgemeinschaft vereinbart.
Geographie
Geographie
Leutkirch liegt im westlichen Allgäu am nördlichen Ende der Adelegg, dem nördlichsten Ausläufer der Alpen. Die Altstadt liegt zwischen dem rechten Ufer der Eschach und der Wilhelmshöhe, einer Aufragung am Rande des Aitrachgebiets. Die Eschach betritt im äußersten Südosten des Stadtgebiets bei Schmidsfelden das Stadtgebiet, fließt dann in nordöstlicher Richtung durch den Osten des Stadtgebiets vorbei an Emerlanden, Winterstetten, Friesenhofen und Urlau, erreicht dann die Kernstadt, die sie von Süden nach Norden durchfließt, anschließend am Stadtteil Mailand vorbeifließt und sich dann unweit nördlich mit der von Westen kommenden Wurzacher Ach zur Aitrach vereinigt, die wenige Kilometer nördlich das Leutkircher Stadtgebiet wieder verlässt um schließlich in der Iller zu münden.
Das westliche Stadtgebiet wird hingegen über Nebenflüsse der Argen zum Bodensee hin entwässert, somit liegt Leutkirch auf der so genannten Europäischen Hauptwasserscheide.
Stadtgliederung
Stadtgliederung
Das Stadtgebiet Leutkirchs besteht aus der Kernstadt und den im Rahmen der Gemeindereform der 1970er Jahre eingegliederten ehemaligen Gemeinden Diepoldshofen, Friesenhofen, Gebrazhofen, Herlazhofen, Hofs, Reichenhofen, Winterstetten und Wuchzenhofen.
Die eingegliederten Gemeinden sind heute zugleich Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung, das heißt, sie haben jeweils einen von den Wahlberechtigten bei jeder Kommunalwahl neu zu wählenden Ortschaftsrat mit einem Ortsvorsteher als Vorsitzenden. In jeder der Ortschaften gibt es eine Ortsverwaltung, quasi ein „Rathaus vor Ort“, dessen Leiter der Ortsvorsteher ist.
Zu allen Stadtteilen und zur Kernstadt gehören noch viele räumlich getrennte Wohnplätze mit eigenem Namen, die oft wenige Einwohner haben oder Wohngebiete mit eigenem Namen, deren Bezeichnung sich im Laufe der Bebauung ergeben haben und deren Grenzen dann meist nicht genau festgelegt sind. Im Einzelnen sind zu nennen:
•in der
Kernstadt (11.513 Einwohner, Stand: Dezember 2007): Moosmühle, Riedlesmühle, Ziegelstadt,
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