Trier
Trier
Die kreisfreie Stadt
Trier (lux.
Tréier, frz.
Trèves), im Westen von Rheinland-Pfalz, ist Sitz einer Universität, einer Fachhochschule, der Verwaltung des Landkreises Trier-Saarburg, der Verwaltung der Verbandsgemeinde Trier-Land, der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD, bis 1999 Bezirksregierung Trier), mehrerer Dienststellen des Landesuntersuchungsamtes (LUA) sowie einer römisch-katholischen Diözese (Bistum Trier).
Die Stadt Trier wurde vor über 2000 Jahren unter dem Namen Augusta Treverorum (ab der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts
Treveris) gegründet und beansprucht daher den Titel der ältesten Stadt Deutschlands. Die Stadt stützt diesen Anspruch darauf, die längste Geschichte als bereits von den Römern anerkannte
Stadt – im Gegensatz zu einer Siedlung oder einem Heerlager – zu haben.
Das römische Trier, bestehend aus Amphitheater, Barbarathermen, Kaiserthermen, Konstantinbasilika, Porta Nigra, Römerbrücke, Dom, Liebfrauenkirche, Igeler Säule zählt zum UNESCO-Weltkulturerbe.
Geografie
Geografie
Trier liegt in der Mitte einer Talweitung des mittleren Moseltals mit dem Hauptteil am rechten Ufer des Flusses. Bewaldete und zum Teil mit Weinbergen besetzte Hänge steigen zu den Hochflächen des Hunsrücks im Süden und der Eifel im Norden an. Die Grenze zum Großherzogtum Luxemburg ist etwa 15 km (Wasserbillig) entfernt. Nächstgrößere Städte sind Saarbrücken, etwa 80 Kilometer südwestlich, und Koblenz, etwa 100 Kilometer nordöstlich, sowie die luxemburgische Hauptstadt Luxemburg nur etwa 50 Kilometer westlich von Trier.
Klima
Klima
Die Stadt befindet sich in der gemäßigten Klimazone. Die durchschnittliche Jahrestemperatur beträgt 9,3 Grad Celsius und die mittlere jährliche Niederschlagsmenge 719 Millimeter.
Die wärmsten Monate sind Juni bis August mit durchschnittlich 16,1 bis 17,8 Grad Celsius und die kältesten Dezember bis Februar mit 0,6 bis 1,6 Grad Celsius im Mittel.
Der meiste Niederschlag fällt von Juni bis August mit durchschnittlich 70 bis 80 Millimeter, der geringste im März mit 37 Millimeter im Mittel.
Kultur
Kultur
Als Stadt in der Großregion nahm Trier mit der Konstantinausstellung am Programm des Europäischen Kulturhauptstadtjahres 2007 teil.
Politik
Politik
An der Spitze der Stadt Trier stand seit 1302 der Schöffenmeister, gelegentlich auch Bürgermeister genannt. Der Schultheiß war Vertreter der erzbischöflichen Hoheitsrechte gegenüber der Stadt. Im 15. Jahrhunderte standen zwei Bürgermeister an der Spitze. Es herrschte stets Streit mit dem Erzbischof über den Status der Stadt. 1795 führte die französische Besatzung die kollegiale Munizipalverfassung ein. 1798 wurde die Mairieverfassung eingeführt und einige Vororte eingegliedert. 1801 folgte eine neue Gemeindeverfassung, die im Wesentlichen bis 1845 beibehalten wurde, wobei der Bürgermeister ab 1818 den Titel Oberbürgermeister führte (Trier war inzwischen Stadtkreis geworden). Der Oberbürgermeister war zugleich Landrat des Kreises Trier (bis 1851). 1856 erhielt die Stadt die „Rheinische Städteordnung“. Der Gemeinderat entschied sich für die Bürgermeisterverfassung (im Gegensatz zur Magistratsverfassung). Mit dem preußischen Gemeindeverfassungsgesetz von 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 wurde das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurd
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Sehenswürdigkeiten
Sehenswürdigkeiten
Das römische Trier, der Dom St. Peter und die Liebfrauenkirche stehen seit 1986 auf der UNESCO-Liste des Welterbes.Weitere Welterbestätten sind: Porta Nigra, Konstantinbasilika, Amphitheater, Kaiserthermen, Barbarathermen, Römerbrücke sowie die Igeler Säule. Trier hat somit 9 Welterbestätten, das ist einzigartig.
Stadtgliederung
Stadtgliederung
Das Stadtgebiet von Trier ist in 19 Ortsbezirke gegliedert. In jedem Ortsbezirk gibt es einen aus 9 bis 15 Mitgliedern bestehenden Ortsbeirat sowie einen Ortsvorsteher. Die Ortsbeiräte sind zu wichtigen, den Ortsbezirk betreffenden Angelegenheiten anzuhören. Die endgültige Entscheidung über eine Maßnahme obliegt dann jedoch dem Stadtrat. Allerdings können die Ortsbeiräte auch im Rahmen eines ihnen zugeteilten Budgets über kleine Maßnahmen im Ortsbezirk selbst entscheiden.
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