Amt Schönberger Land
Das Amt Schönberger Land liegt im Nordwesten des Landkreises Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).
In diesem Amt sind zwei Städte und neun Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen. Der Verwaltungssitz befindet sich in der Stadt Schönberg. Zum Amt gehörten ursprünglich neun Gemeinden. Die Gemeinde Neuleben wurde bereits am 1. Januar 1991 nach Lüdersdorf eingemeindet. Seit dem 1. Januar 2004 gehört die vormals amtsfreie Stadt Schönberg zum Amt. Schließlich kamen die Gemeinde Selmsdorf und die Stadt Dassow am 1. Januar 2005 aus dem aufgelösten Amt Ostseestrand in das Amt Schönberger Land.
Das Amtsgebiet reicht vom Ostufer der Flüsse Wakenitz und Trave mit dem Dassower See an der Landesgrenze zu Schleswig-Holstein bis zu den hügeligen Gebieten östlich der Maurine, die südlich von Dassow in die Stepenitz fließt. Der westlichste Teil des Klützer Winkels mit einem Steilufer-Abschnitt der Ostseeküste gehört ebenfalls zum Amt Schönberger Land. Abgesehen von den Flussauen ist die Gegend leicht hügelig. Die höchste Erhebung im Amtsbereich wird im Bockholzberg zwischen Selmsdorf und Schönberg mit 83 m ü. NN erreicht. Das Gebiet ist landwirtschaftlich geprägt, die unmittelbare Nähe zu Lübeck ließ aber auch einige neue Gewerbegebiete entstehen, die im Dienstleistungssektor oder der Industrie viele Arbeitsplätze schufen. Die Natur insbesondere an der ehemaligen innerdeutschen Grenze hat durch die langjährige Abgeschiedenheit ein hohes Maß an Vielfalt bewahrt. Die Gebiete um den Dassower See, Teile der Flussufer der Wakenitz, Trave, Stepenitz und Maurine sowie der Küstenabschnitt östlich des Priwalls stehen unter Naturschutz.
Durch das Amtsgebiet führt die Ostseeautobahn A 20 (Lübeck–Rostock), die Bundesstraßen B 104 und B 105 sowie die Bahnlinie von Lübeck nach Rostock. Diese Verkehrsachsen verlaufen hauptsächlich in Ost-West-Richtung.
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