Politik
Am 22. April 2007 fand ein Bürgerentscheid und Bürgerbegehren statt, bei dem die Eingemeindung in die Stadt Naumburg abgelehnt wurde und sich eine Mehrheit der Wähler für den Fortbestand der VG als Einheitsgemeinde aussprach.
Das Urteil des Oberwaltungsgerichts Magdeburg vom 11. Dezember 2007, die im Dezember 2006 vom Land Sachsen-Anhalt verfügte Zuordnung der VG Bad Kösen zu der des Wethautals für die Landgemeinden der Kurstadt-VG zuzulassen, nicht aber für Bad Kösen selbst, hat alle Beteiligten überrascht. Dies hatte die Auflösung der VG Bad Kösen mit Ablauf des 31. Dezember 2007 zur Folge. Ein Urteil des OVG war notwendig geworden, nachdem die VG Wethautal gegen die Zuordnung geklagt hatte und eine Aussetzung dieser erreicht hatte.
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