Stadtgliederung
Zu Creglingen gehören seit der Gemeindereform 1972 die ehemals selbstständigen Gemeinden Archshofen, Blumweiler, Craintal, Creglingen, Finsterlohr, Frauental, Freudenbach, Münster, Niederrimbach, Oberrimbach, Reinsbronn, Schmerbach und Waldmannshofen. Zur ehemaligen Gemeinde Archshofen gehören das Dorf Archshofen und das Gehöft Holdermühle. Zur ehemaligen Gemeinde Blumweiler gehören die Weiler Blumweiler, Reutsachsen, Schwarzenbronn, Seldeneck, Weiler und Wolfsbuch sowie die abgegangenen Ortschaften Heroldeshalden und Heymot. Zur ehemaligen Gemeinde Craintal gehört das Dorf Craintal. Zur Stadt Creglingen in den Grenzen von 1971 gehören die Stadt Creglingen und die Häuser Herrgottskirche und Kohlesmühle sowie die abgegangene Ortschaft Lemmerheim. Zur ehemaligen Gemeinde Finsterlohr gehören das Dorf Finsterlohr und die Weiler Burgstall und Schonach. Zur ehemaligen Gemeinde Frauental gehören das Dorf Frauental, die Weiler Lohrhof und Weidenhof und die Höfe Fuchshof und Seewiesenhof sowie die abgegangenen Ortschaften Enkersberg und Alterhof. Zur ehemaligen Gemeinde Freudenbach gehören das Dorf Freudenbach und die Weiler Erdbach und Schön. Zur ehemaligen Gemeinde Münster gehören das Dorf Münster sowie die abgegangenen Ortschaften Hellenmühle, Hohenweiler und Wieset. Zur ehemaligen Gemeinde Niederrimbach gehören das Dorf Niederrimbach und der Weiler Standorf. Zur ehemaligen Gemeinde Oberrimbach gehören das Dorf Oberrimbach, der Weiler Lichtel und das Gehöft Landturm. Zur ehemaligen Gemeinde Reinsbronn gehören das Dorf Reinsbronn, die Weiler Niedersteinach und Schirmbach, das Gehöft Brauneck und das Haus Altmühle. Zur ehemaligen Gemeinde Schmerbach gehört das Dorf Schmerbach. Zur ehemaligen Gemeinde Waldmannshofen gehören das Dorf Waldmannshofen und der Weiler Sechselbach.
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