Stadtgliederung
Das Stadtgebiet Ellwangens besteht aus der Kernstadt und den im Rahmen der Gebietsreform der 1970er Jahre eingegliederten vier Gemeinden Pfahlheim, Rindelbach, Röhlingen und Schrezheim mit ihren jeweils zugehörigen Ortsteilen und Weilern. Diese vier Stadtteile sind zugleich Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung; das heißt, sie haben je einen von der Bevölkerung der Ortschaft bei jeder Kommunalwahl neu zu wählenden Ortschaftsrat mit einem Ortsvorsteher an der Spitze.
Zur Kernstadt und zu den Stadtteilen gehören eine Vielzahl meist räumlich getrennter Wohnplätze oder Ortsteile mit eigenen Namen. Diese haben meist eine lange eigenständige Geschichte. In der Kernstadt unterscheidet man darüber hinaus auch noch Wohngebiete, die im Zuge ihrer Bebauung einen eigenen Namen bekamen, doch sind die Grenzen hierbei oftmals nicht genau festgelegt.
• und Schönenberg
• gehören: Beersbach, Buchhausen, Halheim, Hammermühle, Hardt, Hirlbach, Hochgreut, Hofstetten, Pfeifhäusle und Sonnenhof
• gehören Borsthof, Eigenzell, Gehrensägmühle, Holbach, Kalkhöfe, Kellerhaus, Rabenhof, Rattstadt, Rotkreuz, Scheuensägmühle, Schönau, Schönenberg, Stocken, Stockensägmühle und Treppelmühle
• gehören: Dettenroden, Elberschwenden, Erpfental, Haisterhofen, Killingen, Neunheim, Neunstadt, Rötlen, Schafhof, Steigberg, Süßhof und Wagnershof
• gehören Altmannsrot, Altmannsweiler, Bahnmühle, Eggenrot, Engelhardsweiler, Espachweiler, Glassägmühle, Griesweiler, Hinterlengenberg, Hintersteinbühl, Lindenhäusle, Lindenhof, Lindenkeller, Ölmühle, Rotenbach, Schleifhäusle und Vorderlengenberg
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