Stadtgliederung
Die Stadtteile sind zugleich Ortschaften im Sinne der baden-württembergischen Gemeindeordnung, das heißt es gibt jeweils einen von den Wahlberechtigten bei jeder Kommunalwahl zu wählenden Ortschaftsrat mit einem Ortsvorsteher als Vorsitzendem. Jede Ortschaft hat eine Ortschaftsverwaltung, quasi ein Rathaus vor Ort.
Zu einigen Stadtteilen gehören teilweise weitere separat gelegene Wohnplätze mit eigenem Namen, die meist nur sehr weinige Einwohner haben, inzwischen aber teilweise auch schon mit dem Hauptort zusammengewachsen sind. Andererseits gibt es auch neue Wohngebiete mit eigenem Namen, deren Grenzen meist jedoch nicht genau festgelegt sind.
Im Einzelnen gehören folgende Wohnplätze bzw. Siedlungen zu den Stadtteilen:
•zur Kernstadt: Hochburg;
•zu Kollmarsreute: Altdorf, Siedlung an der Landstraße;
•zu Maleck: Am Laberberg, Auf dem Buck, Brandel, Hintere Zeismatte, Vordere Zeismatte;
•zu Mundingen: Amsenhof, Huttenhof, Mundinger Mühle, Bahnstation Teningen-Mundingen und Wöpplinsberg.
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