Stadtgliederung
Das Stadtgebiet Erfurts gliedert sich in 53 Stadtteile. Hiervon bilden 36 zugleich eine Ortschaft im Sinne des § 45 der Thüringer Kommunalordnung. Die Ortschaften wurden durch die Hauptsatzung der Stadt Erfurt eingerichtet. Dabei handelt es sich meist um räumlich getrennte Dörfer, die ehemals selbständige Gemeinden waren. Für 33 Ortschaften gibt es jeweils einen vom Volk anlässlich einer Bürgerversammlung gewählten Ortschaftsrat, der je nach Einwohnerzahl der Ortschaft zwischen vier und zehn Mitglieder hat. Drei Ortschaften bilden mit benachbarten Ortschaften einen gemeinsamen Ortschaftsrat. Vorsitzender dieses Gremiums ist der ebenfalls vom Volk gewählte Ortsbürgermeister. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören.
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